Unser Angebot - Waldspielgruppe
In der Waldspielgruppe Sunneschtrahl treffen sich Kinder, auch fremdsprachige und Kinder mit mit besonderen Bedürfnissen, im Alter ca. 2½ Jahren bis Kindergarteneintritt zum freien Spielen und Werken in Gruppen von 8 – 12 Kindern. Sie üben so im sicheren, überschaubaren Rahmen der Waldspielgruppe die langsame Ablösung von ihren engsten Bezugspersonen. Um den Kindern bei ihren ersten Schritten ausserhalb der gewohnten Umgebung der Familie zu helfen, ist ein regelmässiger Besuch der Waldspielgruppe sinnvoll.
Die Waldspielgruppe findet statt am:
- Mo/Di/Fr von: 09.00 h bis 13.30 h
- Mittwoch von: 08.45 h bis 11.15 h --> neu
- Bitte Zeiten der Mittwochsgruppe anpassen, danke!
Anmeldung
Anmeldungen bitte schriftlich mittels Anmeldeformular (siehe Rubrik Anmeldeformular). Die Anmeldung /Betreuungsvertrag für die Waldspielgruppe ist verbindlich und gilt für das ganze Waldspielgruppenjahr. Wir behalten uns vor, die Waldspielgruppentage nur bei genügender Kinderzahl (ab 8 Kinder) durchzuführen. Bei Unterbelegung werden wir die bereits angemeldeten Kinder, nach Rücksprache, auf andere Tage verteilen. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Waldspielgruppenjahres aus. Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn der Waldspielgruppe verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.--.
Der Eintritt während des Jahres ist jederzeit möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. (zum Anmeldeformular Waldspielgruppe)
Kosten
- Gruppen Mo/Di/Fr : Fr. 49.--* pro Tag inkl. Znüni & Mittagessen
- Gruppe Mi: Fr. 32.--* pro Tag inkl. Znüni
- Bei Neuanmeldungen: Einschreibegebühr von Fr. 50.--
- Geschwisterrabatt: 10% für das 2. Kind
- Bei mehrmaligen Besuchen pro Woche wird bei jedem weiteren Tag 10 % gewährt.
- Wir verrechnen die effektiven Waldtage (ohne Feiertage od. offiziellen Ferien nach dem Schulkalender).
- Der Waldspielgruppenbeitrag ist auch bei ferien- und krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes zu entrichten. Es erfolgt keine Rückerstattung.
- Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.
- Der Rechnungsbetrag ist 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
- Bei Ratenzahlungen verrechnen wir einen Zuschlag von Fr. 20.-- / Ratenzahlung.
* Es ist uns bewusst, dass es Familien gibt, in denen die finanziellen Mittel knapp bemessen sind. Sollte dies der Fall sein, stehen wir für ein Gespräch zur Verfügung (Stiftung Soliday Aargau).
Treffpunkt/Bringen & Abholen
Wir treffen uns jeweils 10 Min. vor Beginn der Waldspielgruppe beim Parkplatz „Fährlilee“ des Wettinger Waldes (oberhalb Klinik Sonnenblick). Ein allfälliger anderer Treffpunkt wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt (Rundtelefon).
Abwesenheit
Die Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Ferien) ist rechtzeitig der Leiterinnen bekanntzugeben. Es ist nicht möglich versäumte Waldtage zurückzuerstatten. Muss die Waldspielgruppe von den Leiterinnen abgesagt werden, wird der Beitrag für die ausgefallenen Stunden mit dem neuen Quartal verrechnet. Wir lassen möglichst keine Waldspielgruppe ausfallen. Bei Abwesenheit oder Krankheit einer Leiterin vertreten wir uns gegenseitig. Muss die Waldspielgruppe von den Leiterinnen abgesagt werden, wird der Beitrag für die ausgefallenen Stunden mit dem neuen Quartal verrechnet.
Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes während des Aufenthalts in der Waldspielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern, dass ihr Kind privat eine Unfall- und Haftpflichtversicherung hat.Für die Waldspielgruppe besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Kündigungsfrist
Die Anmeldung /Betreuungsvertrag für die Waldspielgruppe ist verbindlich und gilt für das ganze Waldspielgruppenjahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Waldspielgruppenjahres aus. Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn der Waldspielgruppe verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.--. Der Austritt aus der Waldspiel-gruppe „Sunneschtrahl“ während des Jahres ist mit einer 1 monatigen, schriftlichen Kündigungsfrist vor Quartalsende (Okt./Jan./April/Juli) möglich. Erfolgt der Austritt vor Ende der Kündigungsfrist, kann der Betrag nicht zurückerstattet werden.
Stand: 2021